Certifications 2

MODEL AIR
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),2015/830/EU
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT (fortlaufend)
Keine gefährlichen Reaktionen sind zu erwarten, wenn die folgenden technischen Anweisungen Lagerung von Chemikalien. Siehe
Abschnitt 7.
10.2
Chemische Stabilität:
Chemisch stabil unter den Bedingungen der Lagerung, Handhabung und Verwendung.
10.3
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Unter normalen Bedingungen keine gefährlichen Reaktionen erwartet.
10.4
Zu vermeidende Bedingungen:
Anwendbar für die Handhabung und Lagerung bei Raumtemperatur:
Stoss und Reibung
Berührung mit der Luft
Erwärmung
Sonnenlicht
Feuchtigkeit
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
10.5
Unverträgliche Materialien:
Säuren
Wasser
Verbrennungsfördernde
Materialien
brennbare Stoffe
Sonstige
Starke Säuren vermeiden
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
Nicht zutreffend
Vermeiden Sie starke Basen
oder Laugen.
10.6
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Siehe Abschnitte 10.3, 10.4 und 10.5 hinsichtlich der spezifischen Abbauprodukte. Abhängig von den Abbaubedingungen können
beim Abbau komplexe Mischungen chemischer Substanzen freigesetzt werden: Kohlendioxide (CO2), Kohlenmonoxide und
sonstige organische Verbindungen.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
11.1
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Es liegen keine experimentellen Daten zu dem Produkt an sich hinsichtlich der toxikologischen Eigenschaften vor.
Gefährliche gesundheitliche Auswirkungen:
Die wiederholte, langfristige und in höheren als den durch die Grenzwerte für professionelle Aussetzung festgesetzten
Konzentrationen erfolgende Aussetzung kann abhängig von der Aussetzungsart zu Gesundheitsschäden führen:
A-
Einnahme (akute Wirkung):
- Akute Toxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Es enthält jedoch Substanzen,
die als gefährlich bei Einnahme eingestuft sind. Für weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
- Korrosivität/Reizbarkeit: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen
aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
B-
Einatmung (akute Wirkung):
- Akute Toxizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen enthält,
die als gefährlich bei Einatmung eingestuft sind. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 3.
- Korrosivität/Reizbarkeit: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen
aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
C-
Kontakt mit Haut und Augen (akute Wirkung):
- Kontakt mit der Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen
enthält, die als gefährlich bei Berührung mit der Haut eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
- Kontakt mit den Augen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Es weist jedoch
Substanzen auf, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
D-
Krebserregende Auswirkungen, Mutationsauswirkungen und schädliche Auswirkungen auf die Fortpflanzung:
- Karzinogenizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen
enthält, die aufgrund der beschriebenen Auswirkungen als gefährlich eingestuft sind. Für weitere Informationen, siehe
Abschnitt 3.
IARC: Formaldehyd (1)
- Mutagenizität: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine Substanzen aufweist,
die hinsichtlich dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
- Toxizität für Fortpflanzungsorgane: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt, da es keine
Substanzen aufweist, die hinsichtlich dieser Wirkung als gefährlich eingestuft sind. Weitere Informationen, siehe Abschnitt 3.
E-
Sensibilisierungsauswirkungen:
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Erstellt am: 30.04.2015 Revision: 19.03.2019 Fassung: 2 (a ersetzen 1)
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