Information

Garantie
Innerhalb der Garantiezeit, die je nach Produkt unterschiedlich ausfällt, beseitigen wir durch Reparatur oder Austausch des Gerätes unentgeltlich Mängel, die die
Funktion des Gerätes beeinträchtigen. Von der Garantiezeit ausgeschlossen sind Produkte, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder unsachgemäße
Lagerung
1)
beschädigt wurden. Verbrauchsteile, entladene Batterien oder Glühbirnchen, die durch die gewöhnliche Nutzung verbraucht wurden, sind von der
Garantie ausgenommen. Die Garantiezeiten beginnen mit dem Datum des ersten Kaufs. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
Garantiezeiten der Produkte in unserem Onlineshop
Superlife Batterien
Baugrößen AA, AAA, C, D, 4,5V 3 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Baugröße 9V 2 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Energy Batterien 5 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Industrial, Longlife, High Energy und Max Tech Batterien
Baugrößen AAA, AA, C, D 10 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Baugröße 9V, 4,5V, 6V 5 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Lithium Batterien
Baugrößen AA, AAA 15 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Baugröße 9V 10 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Knopf- und Rundzellen 10 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Professional Electronics Knopf- und Rundzellen
Alkaline 3 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Silber 3 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Lithium 10 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Batterien für spezielle Einsatzzwecke
4R25X, 4R25X 3 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
4R25Y, 6F100, 4R25-2 2 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Uhrenbatterien 3 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Hörgerätebatterien 4 Jahre (Lagerfähigkeit)
2)
Wiederaufladbare Batterien (Akkus) 2 Jahre
Ladegeräte 3 Jahre
Portable Power Produkte 2 Jahre
Batterietester 3 Jahre
Taschenlampen 3 Jahre
Glühbirnchen 2 Jahre
Service
Sollte innerhalb der Garantiezeit ein Produkt fehlerhaft sein, darf das Produkt vom Anwender nicht selbst repariert werden. Bitte wenden Sie sich stattdessen an
den Händler, bei dem das Produkt erworben wurde, oder das zentrale VARTA Servicecenter:
+49 7961 83-784
mailto:service@eu.spectrumbrands.com
Ihr Händler bzw. das VARTA Servicecenter bitten Sie eventuell um die Zusendung des beanstandeten Produkts oder der beanstandeten Batterien und des in
Mitleidenschaft gezogenen Gerätes. In jedem Fall muss der Kassenbon des Kaufs der VARTA Produkte beigelegt werden. Bei nicht aufladbaren Batterien muss
kein Kassenbon vorgelegt werden. Hier genügt entweder die Batterie oder die Verpackung auf der das „best before“ Datum abgedruckt ist.
1)
Sachgemäße Lagerung von aufladbaren und nicht aufladbaren Batterien: Grundsätzlich sind Batterien an einem trockenen Ort bei Temperaturen zwischen 10 -
20°C zu lagern. Batterien die nicht sofort benötigt werden, sollten in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Berührung zueinander oder zu anderen
metallischen Gegenständen sind zu vermeiden.
2)
Bei nicht aufladbaren Batterien umfasst die Garantiezeit für die Lagerfähigkeit nur die garantierte Lagerzeit, in welcher das Produkt noch funktioniert und endet
spätestens mit dem „best before“ Datum, welches auf der Verpackung bzw. auf dem Produkt abgedruckt ist. Die Garantiezeit für die Lagerfähigkeit endet
spätestens mit Ablauf des „best before“ Datums, welches auf der Verpackung und bzw. oder auf dem Produkt abgedruckt ist.

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