Safety data sheet

NDT 1 Cleaner
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 196171VAR
Druckdatum: 29.05.2015 Seite 3 von 8
ITW LLC & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Schaum. Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Wasser mit Tensidzusatz. Wasser.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser
getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und
Chemikalienschutzanzug tragen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Den betroffenen Bereich belüften.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden .
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen lagern mit: Material, sauerstoffreich, brandfördernd. Selbstentzündliche Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
2A (Gase (ohne Aerosolpackungen und Feuerzeuge))
Lagerklasse nach TRGS 510:
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Revisions-Nr.: 1,04 Überarbeitet am: 12.03.2015 D - DE