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FCC-Erklärung zur Strahlenbelastung
Diese Ausrüstung erfüllt die FCC-Hochfrequenzbelastungsgrenzwerte, die für ein
unbeaufsichgtes Umfeld festgelegt wurden. Dieses Gerät sollte so installiert und
betrieben werden, dass grundsätzlich ein minimaler Abstand von 20 cm zwischen
Sender und menschlichem Körper verbleibt.
Gülgkeit der Modulzerzierung:
Falls diese Bedingungen nicht erfüllt werden können (beispielsweise bei
besmmten Laptop-Konguraonen oder der gleichzeigen Anordnung mit einem
weiteren Sender), so ist die FCC-Autorisierung für dieses Modul in Kombinaon mit
dem Host-Gerät nicht mehr gülg, und die FCC-Kennung des Moduls darf nicht am
endgülgen Produkt verwendet werden. Unter diesen Umständen ist der OEM-
Integrator dafür verantwortlich, das Endprodukt (einschließlich des Senders) neu zu
beurteilen und eine separate FCC-Autorisierung einzuholen.
Es können speziell gefergte Antennen verwendet werden; allerdings muss der
OEM-Installateur den Anforderungen von FCC 15.21 entsprechend überprüfen, ob
dies eine neue FCC-Genehmigung erforderlich macht.
CE-Konformität für europäische Länder
Dieses Gerät smmt mit der EMV-Richtlinie 2014/30/EU und der
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU überein. und Funkgeräte-Richtlinie
2014/53/EU.
Folgende Informaonen gelten nur für EU-Mitgliedstaaten:
Die rechts gezeigte Kennzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit
der Richtlinie zur Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte
2012/19/EU (WEEE). Das Kennzeichen gibt an, dass das Gerät NICHT mit
dem unsortierten Hausmüll entsorgt werden darf, sondern entsprechend
örtlicher Gesetze an Rückgabe- und Sammelsysteme übergeben werden
muss.