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Erklärung zur RoHS2 Konformität
Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EG-Richtlinie 2011/65/EU
zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten (RoHS2-Richtlinie) entworfen und hergestellt und hat sich als
mit den maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die
technische Anpassung (Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie
folgt konform erwiesen:
Substanz
Vorgeschlagene
Maximumkonzentration
Gemessene Konzentration
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Kadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswertiges Chrom (Cr
6+
) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Manche Produktkomponenten sind im Anhang III der RoHS2-Richtlinie wie unten
beschrieben ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1. Quecksilber in Kaltkathodenlampen und Leuchtröhren mit externen Elektroden
(CCFL und EEFL) für spezielle Zwecke überschreitet nicht (pro Lampe):
(1) Geringe Länge (500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
(2) Mittlere Länge (500 mm und 1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
(3) Große Länge (1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
2. Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
3. Blei im Glas der Leuchtröhren übersteigt nicht 0,2 % nach Gewicht.
4. Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 % Blei nach Gewicht.
5. Kupferlegierung mit bis zu 4 % Blei nach Gewicht.
6. Blei in Lötmetallen mit hoher Schmelztemperatur (d. h. Legierungen auf Bleibasis
mit 85 % nach Gewicht oder mehr Blei).
7. Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik mit
Ausnahme von dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z. B. piezoelektrischen
Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-Verbindungen.
iii