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Die folgenden Informationen gelten nur für die EU-Mitgliedsstaaten:
Das rechts abgebildete Zeichen entspricht den Anforderungen der
Elektroschrottverordnung 2012/19/EU (WEEE). Das Zeichen Das Zeichen
weist darauf hin, dass die Geräte NICHT als unsortierte Siedlungsabfälle
entsorgt werden dürfen, sondern die Rücknahme- und Sammelsysteme
gemäß den örtlichen Gesetzen zu verwenden sind.
Erklärung zur RoHS2-Konformität
Dieses Produkt wurde in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/65/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS2-Richtlinie) entwickelt und
hergestellt und entspricht den vom Europäischen Ausschuss für technische Anpassung
(TAC) festgelegten Höchstkonzentrationswerten, wie nachstehend dargestellt:
Substanz Vorgeschlagene
maximale
Konzentration
Tatsächliche
Konzentration
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Sechswertiges Chrom (Cr6+) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
Bestimmte Komponenten von Produkten, wie oben beschrieben, sind gemäß Anhang III
der RoHS2-Richtlinien, wie unten beschrieben, ausgenommen:
Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtstofflampen und externen Elektroden-
Leuchtstofflampen (CCFL und EEFL) für besondere Zwecke, die nicht mehr als (pro
Lampe) betragen:
» Kurze Länge (500 mm): maximal 3,5 mg pro Lampe.
» Mittlere Länge (> 500 mm und 1.500 mm): maximal 5 mg pro Lampe.
» Lange Länge (> 1.500 mm): maximal 13 mg pro Lampe.
Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren.
Blei im Glas von Leuchtstoffröhren, die 0,2 Gew.-% nicht überschreiten.
Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Bleigehalt von bis zu 0,4 Gew.-%.
Kupferlegierung mit einem Bleigehalt von bis zu 4 Gew.-%.
Blei in Loten mit hoher Schmelztemperatur (d.h. Bleilegierungen mit einem Gehalt von
85 Gew.-% oder mehr Blei).
Elektrische und elektronische Komponenten, die Blei in einem Glas oder einer anderen
Keramik als dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z.B. piezoelektronischen
Vorrichtungen, oder in einer Glas- oder Keramikmatrixverbindung enthalten.