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Folgende Informaonen gelten nur für EU-Mitgliedstaaten:
Die rechts gezeigte Kennzeichnung erfolgt in Übereinstimmung mit der
Richtlinie zur Entsorgung elektrischer und elektronischer Altgeräte 2012/19/
EU (WEEE). Das Kennzeichen gibt an, dass das Gerät NICHT mit dem
unsortierten Hausmüll entsorgt werden darf, sondern entsprechend örtlicher
Gesetze an Rückgabe- und Sammelsysteme übergeben werden muss.
RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde in Übereinsmmung mit der Richtlinie 2011/65/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung des Einsatzes
besmmter gefährlicher Stoe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS2-Richtlinie)
entwickelt und hergestellt und gilt als mit den vom Ausschuss für die Anpassung der
Richtlinien an den technischen Fortschri festgelegten maximalen Konzentraonen
wie nachstehend gezeigt übereinsmmend:
Sto Empfohlene maximale
Konzentraon
Tatsächliche
Konzentraon
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswerges Chrom (Cr6⁺) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) 0,1% < 0,1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
Besmmte Komponenten des Produktes sind, wie oben erklärt, unter Anhang III
der RoHS2-Richtlinien wie nachstehend angegeben ausgenommen. Beispiele der
ausgenommenen Komponenten:
Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtstoampen und Leuchtstoampen mit
externer Elektrode (CCFL und EEFL) für besondere Zwecke mit nicht mehr als (je
Lampe):
Geringe Länge ( 500 mm): Maximal 3,5 mg pro Lampe.
Milere Länge (> 500 mm und 1.500 mm): Maximal 5 mg pro Lampe.
Große Länge (> 1.500 mm): Maximal 13 mg pro Lampe.
Blei in Glas von Kathodenstrahlröhren.
Blei in Glas von Leuchtstoröhren mit nicht mehr als 0,2 Gewichtsprozent.
Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 Gewichtsprozent.