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RoHS2-Konformitätserklärung
Dieses Produkt wurde in Übereinsmmung mit der Richtlinie 2011/65/EU
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung des Einsatzes
besmmter gefährlicher Stoe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS2-Richtlinie)
entwickelt und hergestellt und gilt als mit den vom Ausschuss für die Anpassung der
Richtlinien an den technischen Fortschri festgelegten maximalen Konzentraonen
wie nachstehend gezeigt übereinsmmend:
Sto Empfohlene maxima-
le Konzentraon
Tatsächliche Konzen-
traon
Blei (Pb) 0,1% < 0,1%
Quecksilber (Hg) 0,1% < 0,1%
Cadmium (Cd) 0,01% < 0,01%
Sechswerges Chrom (Cr6⁺) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) 0,1% < 0,1%
Polybromierte Diphenylether
(PBDE)
0,1% < 0,1%
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 0,1% < 0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) 0,1% < 0,1%
Dibutylphthalat (DBP) 0,1% < 0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) 0,1% < 0,1%
Besmmte Komponenten des Produktes sind, wie oben erklärt, unter Anhang III
der RoHS2-Richtlinien wie nachstehend angegeben ausgenommen. Beispiele der
ausgenommenen Komponenten:
Quecksilber in Kaltkathoden-Leuchtstoampen und Leuchtstoampen mit
externer Elektrode (CCFL und EEFL) für besondere Zwecke mit nicht mehr als (je
Lampe):
Geringe Länge (500 mm):Maximal 3,5 mg pro Lampe.
Milere Länge (> 500 mm und 1.500 mm):Maximal 5 mg pro Lampe.
Große Länge (> 1.500 mm):Maximal 13 mg pro Lampe.
Blei in Glas von Kathodenstrahlröhren.
Blei in Glas von Leuchtstoröhren mit nicht mehr als 0,2 Gewichtsprozent.
Blei als Legierungselement in Aluminium mit bis zu 0,4 Gewichtsprozent.
Kupferlegierung mit bis zu 4 Gewichtsprozent.
Blei in Lötmieln mit hohem Schmelzpunkt (z. B. bleibasierte Legierungen mit 85
Gewichtsprozent Blei oder mehr).
Elektrische und elektronische Komponenten mit Blei in Glas oder Keramik
mit Ausnahme anderer dielektrischer Keramik in Kondensatoren, z.
B. piezoelektronischen Geräten, oder in Glas- oder Keramik-Matrix-
Verbundwerkstoen.