Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
Erstellt am:
21.12.2016
Überarbeitet am :
----
Gültig ab:
21.12.2016
Version:
02
Ersetzt Version:
vom 01.01.2015
Produktname:
KOH
Hersteller:
GHM Messtechnik GmbH
Seite : 2 / 9
2.
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VII (Stoffe):
Met. Corr.1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Skin Corr. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG (Stoffe oder Gemische):
C; Ätzend; R35: Verursacht schwere Verätzungen.
Xn; Gesundheitsschädlich; R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Stoffe) /
Richtlinie 1999/45/EG (Gemische)
Der Stoff ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Piktogramm / Gefahrensymbol:
GHS05 GHS07
Signalwort / Gefahrenbezeichnung:
Gefahr
Gefahrenhinweise / R-Sätze
R 35
verursacht schwere Verätzungen
Sicherheitshinweise / S-Sätze
S 26
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 27
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
S 28
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser
S 29
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 36
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
S 37
Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S 39
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
S 41
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
S 44
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
Weitere Kennzeichnungselemente (GHS)
H 290
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H 302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H 314
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
2.3
Sonstige Gefahren
Von Chemikalien gehen grundsätzlich besondere Gefahren aus. Sie sind daher nur von entsprechend
geschultem Personal mit der nötigen Sorgfalt zu handhaben.