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Diese Garantie unterliegt deutschem Recht. Die Anwendbarkeit der Konvention der Vereinten Nationen
über Verträge für den Internationalen Verkauf von Waren (United Nations Convention on Contracts for the International
Sale of Goods) wird allerdings explizit ausgeschlossen. Die Stadt Krefeld in Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Ansprüche aufgrund dieses Vertragsverhältnisses sowie sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden
Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertragsverhältnisses– soweit der
Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die
Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Sie gilt
nicht, wenn für die Klage aufgrund von gesetzlichen Vorschriften zwingend ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand
begründet ist.
Wacom ist darüber hinaus berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.