Certifications 2

EU-Sicherheitsdatenblatt
Handelsname: Ausgehärtetes PUR-Gel
Produkt-Nr.: F21
Aktuelle Version: 1.0.0, erstellt am: 13.07.2020
Ersetzte Version: -, erstellt am: -
Region: DE
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Sondervorschrift 216.
14.2
Transport IMDG
Bemerkung
Kein Gefahrgut gemäß IMDG-Code. Entspricht den Anforderungen der
Sondervorschrift 216.
14.3
Transport ICAO-TI / IATA
Bemerkung
Kein Gefahrgut gemäß ICAO/IATA. Entspricht den Anforderungen der
Sondervorschrift A46.
14.4
Sonstige Angaben
Keine Angaben verfügbar.
14.5
Umweltgefahren
Angaben zu Umweltgefahren, sofern relevant, siehe 14.1 - 14.3.
14.6
Besondere Vorsichtsmaßnahmen r den Verwender
Keine Angaben verfügbar.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht relevant
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für
den Stoff oder das Gemisch
EU Vorschriften
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe)
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Produkt keine(n) Stoff(e),
der/die gemäß REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XIV als zulassungspflichtige Stoff(e) gilt/gelten.
REACH Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) für das Zulassungsverfahren
Nach den vorliegenden Daten und/oder gemäß den Angaben der Vorlieferanten enthält das Erzeugnis keine(n)
Stoff(e), der/die gemäß Artikel 57 in Verbindung mit Artikel 59 der REACH Verordnung (EG) 1907/2006 als für die
Aufnahme in den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) in Frage kommende(r) Stoff(e)
gilt/gelten.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XVII: Beschränkungen der Herstellung, des
Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Das Produkt enthält folgende(n) Stoff(e), der/die REACH Verordnung (EG) 1907/2006 Anhang XVII
unterliegt/unterliegen.
Nr.
Name des Stoffs
Nr.
1
Dibutylzinndilaurat
20
2
Diphenylmethan-2,4'-diisocyanat
56
3
Diphenylmethan-4,4'-diisocyanat
56
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
Das Produkt unterliegt nicht Anhang I, Teil 1 oder 2.
Sonstige Vorschriften
Die nationalen Gesundheits- und Arbeitssicherheitsvorschriften sind bei der Verwendung dieses Produktes
anzuwenden.
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde r das vorliegende Gemisch nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.