Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname: Ventil reguliert Blei Akku
SDS Nr. 853023
Druckdatum: 13 Februar 2014
Überarbeitungsdatum: 13 Februar 2014
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Carcinogenic Effects
CAS
IARC
NTP
Schwefelsäure
7664-93-9
Gruppen 1-Karzinogene
Nicht festgelegt
Blei
7439-92-1
Gruppe 2A-Wahrscheinlich
Karzinogen
vernünftigem Ermessen erwartet werden
karzinogen für den menschen
11.2.2 Routes of exposure:
11.2.2.1 Nach Verschlucken:
(akut): Unter normalen Einsatzbedingungen dürften keine Auswirkungen auf die Gesundheit. Führen
Einnahme verursachen Abdominal-Schmerz, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und strenge einzwängen.
(chronisch): Keine Daten verfügbar
11.2.2.2 Nach Hautkontakt:
(akut): Unter normalen Bedingungen, keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
(chronisch): Keine Daten verfügbar
11.2.2.3 Nach Inhalation:
(akut): Unter normalen Einsatzbedingungen keine Auswirkungen auf die Gesundheit sind zu erwarten.
Inhalt einer offenen batterie kann erkrankungen der atemwege reizung.
(chronisch): Wiederholter und längerer Exposition Reizungen verursachen kann.
11.2.2.4 Nach Augenkontakt:
(akut): Unter normalen Bedingungen keine Auswirkungen auf die Gesundheit sind zu erwarten. Exposition
gegenüber Staub kann hautreizungen hervorrufen.
(chronisch): Keine Daten verfügbar.
12.1 Toxizität:
Gewässertoxizität
Abschnitt 12: Umweltbezogene Angaben
StoffeAkute (kurzfristige) Toxizität: Schwefelsäure
Dosis/
Konzentration
Expositions zeit
Spezies
Methode
Ergebnis/
Bewertung
Bemerkung
82 mg/L
24 Stunde
Brachydanio rerio
LC50
22 mg/L
96 Stunde
Cyprinus carpio
LOEC
Niedrige
beobachtbaren effekt
konzentration
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
13.1.1 Entsorgung des Produkts/der Verpackung:
Die Entsorgung der Inhalte und/oder der Behälter in Übereinstimmung mit den lokalen, regionalen,
nationalen und/oder internationaler Vorschriften.
13.1.2 Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV:
16 06 01*
13.2 Zusätzliche Hinweise:
Alle Abfälle mit einem Sternchen ( * ) gilt als gefährliche Abfälle gemäß der Richtlinie 91/689/EWG über
gefährliche Abfälle und unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie, sofern nicht Artikel 1 Absatz 5 der
Richtlinie.