Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 07.03.2017 / 0003
Ersetzt Fassung vom / Version: 10.07.2015 / 0002
Tritt in Kraft ab: 07.03.2017
PDF-Druckdatum: 19.04.2017
WD-40®BIKE® Degreaser
WD-40®BIKE® KETTENREINIGER - DÉGRAISSANT
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 300 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 300 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 900 mg/m3
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 125 mg/kg
bw/day
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 185 mg/m3
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 125 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 300 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 1500 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 208 mg/kg
bw/day
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 871 mg/m3
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz
zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
Geeignete Beurteilungsmethoden zur Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen umfassen messtechnische
und nichtmesstechnische Ermittlungsmethoden.
Solche werden beschrieben durch z.B. EN 14042, TRGS 402 (Deutschland).
EN 14042 "Arbeitsplatzatmosphäre. Leitfaden für die Anwendung und den Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung
chemischer und biologischer Arbeitsstoffe".
TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Inhalative Exposition".
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Lösemittelbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Gegebenenfalls
Schutzhandschuhe aus Neoprene® / aus Polychloropren (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Mindestschichtstärke in mm:
0,4
Permeationszeit (Durchbruchzeit) in Minuten:
> 480
Die ermittelten Durchbruchzeiten gemäß EN 374 Teil 3 wurden nicht unter Praxisbedingungen durchgeführt.
Es wird eine maximale Tragezeit, die 50% der Durchbruchzeit entspricht, empfohlen.
Handschutzcreme empfehlenswert.
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen:
Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).
Atemschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW, Deutschland) bzw. MAK (Schweiz, Österreich).
Filter A2 P2 (EN 14387), Kennfarbe braun, weiß
Bei hohen Konzentrationen:
Atemschutzgerät (Isoliergerät) (z.B. EN 137 oder EN 138)
Seite 9 von 20