Operation Manual

absaugung betrieben werden.
5. An Tankstellen und Tankanla-
gen muß wegen Explosionsge-
fahr das Heizgerät
ausgeschaltet sein.
6. Im Bereich des Heizgerätes darf
eine Temperatur von 120°C (Lager-
temperatur) nicht überschritten
werden (z.B. bei Lackierarbeiten
am Fahrzeug).
Bei Temperaturüberschreitung kön-
nen bleibende Schäden an der
Elektronik auftreten.
7. Bei Überprüfung des Kühlwas-
serstandes ist nach den Angaben
des Fahrzeugherstellers zu verfah-
ren. Das Wasser im Heizkreislauf
des Heizgerätes muß mindestens
10% eines Marken-Gefrierschutz-
mittels enthalten.
8. Nicht anerkannte Einbauten ha-
ben das Erlöschen der Allgemei-
nen Bauartgenehmigung des
Heizgerätes und damit der Allge-
meinen Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges zur Folge. Gleiches
gilt auch für nicht fachmännisch
oder nicht unter Verwendung von
Originalersatzteilen durchgeführte
Reparaturen.
Thermo Top
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