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. Ausgabe vom: .. / Revision vom: ..  / 
GARANTIEBEDINGUNGEN
DER MTD PRODUCTS AG, INDUSTRIESTRASSE
D SAARBRÜCKEN
Die MTD Products AG übernimmt nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine
HERSTELLERGARANTIE
§  Anwendungsbereich
.. Die vorliegende Herstellergarantie der MTD Products AG (nachfolgend: „MTD“) gilt ausschließlich für
Neugeräte der Marke WOLF-Garten im nichtgewerblichen/-beruflichen Einsatz (nachfolgend: „Produkt“)
nach Maßgabe der in dieser Herstellergarantie genannten Bedingungen.
.. Ansprüche aus dieser Herstellergarantie können nur von Eigentümern der in Abs.  genannten Produkte
(nachfolgend: „Endkunden“) geltend gemacht werden.
.. Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Endkunden gemäß
§§  . BGB gegenüber dem jeweiligen Verkäufer des Produkts nicht eingeschränkt.
§  Dauer der Herstellergarantie
.. Diese Herstellergarantie gilt für die Dauer von drei () Jahren ab dem Tag des Verkaufs des Produkts an den
Endkunden, sofern in diesem §  nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist
nicht zulässig (Ausschlussfrist).
.. Die in Anlage  aufgelisteten Verschleißteile sind grundsätzlich von dieser Herstellergarantie ausgenommen.
.. Für das WOLF-Garten multi-Star
®
Geräte-System, multi-star
®
Minis, multi-star
®
Baumpflege ohne Leiter,
Handgeräte und alle manuell geführten Scheren (Ast-, Garten-, Hecken-, Grasscheren) beträgt die Dauer
dieser Herstellergarantie zehn () Jahre ab dem Tag des Verkaufs des Produkts an den Endkunden.
.. Für Batterien beträgt die Dauer dieser Herstellergarantie ein () Jahr, bei Wechselakkus/Li-Ionen Akkus
beträgt die Dauer dieser Herstellergarantie zwei () Jahre ab dem Tag des Verkaufs des Produkts an den
Endkunden.
.. Der Endkunde kann aus dieser Herstellergarantie nur dann Ansprüche herleiten, wenn ihm keine
Gewährleistungsansprüche nach den §§ . BGB gegenüber dem jeweiligen Verkäufer des Produkts
zustehen oder über das Vermögen des Verkäufers ein Insolvenzverfahren erönet wurde.
§  Vorliegen eines Mangels
.. MTD haet nach dieser Herstellergarantie für sämtliche Sachmängel des Produkts, sofern dieser Sachmangel
bereits bei Gefahrübergang des Produkts von dem Verkäufer an den Endkunden vorlag.
.. Für Schäden des Produkts, die durch
... unsachgemäße und ungeeignete Verwendung,
... Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung,
... fehlerhae Montage und/oder Inbetriebnahme durch den Endkunden,

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