Safety data sheet

SICHERHEITSDATENBLATT
Erdfarben™ Terrain Farben – Steingrau, Schiefer grau, Schwarz, Umbra, Gebrannte Umbra,
Grüne Vorst, Masse Vorst
Juli 2016 Seite 3 von 8 www.bachmann.co.uk
4.3 EMPFEHLUNGEN FÜR ÄRZTE: Symptome behandeln und übermäßige Einwirkung beseitigen.
ABSCHNITT 5 - BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN
FLAMMPUNKT:
Nicht brennbar
SELBSTENTZÜNDUNGSTEMPERATUR:
Nicht zutreffend
ZÜNDGRENZEN (in Luft nach Volumen,
%):
Untere
Explosionsgrenze:
Nicht
zutreffend
Obere
Explosionsgrenze:
Nicht
zutreffend
5.1 MATERIALIEN ZUR
BRANDBEKÄMPFUNG:
Es sind Materialien zur Brandbekämpfung zu verwenden, die für in der
Umgebung entstehende Brände geeignet sind, u.a. Wassernebel (zum
Kühlen), trockene Löschmedien, Kohlendioxid, Schaum.
5.2 UNGEWÖHNLICHE BRAND- UND
EXPLOSIONSGEFAHREN:
Keine bekannt
Explosionsempfindlichkeit bei
mechanischem Aufprall:
Nicht empfindlich.
Explosionsempfindlichkeit bei statischer
Entladung:
Nicht empfindlich
5.3 SPEZIELLE
BRANDBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN:
Erstnotfallkräfte sollten einen Augenschutz tragen. Strukturbedingte
Feuerwehrleute müssen ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät und
eine Vollschutzausrüstung tragen. Stoffe, die bisher nicht am Brand
beteiligt sind, sind zu isolieren und das Personal ist zu schützen. Bewegen
Sie Behälter aus dem Brandbereich heraus, wenn dies nicht ohne Risiko
erfolgen kann; andernfalls kühlen Sie mit sorgfältig eingesetztem
Sprühwasser. Wenn möglich, Ablaufwasser nicht in die Gullys, Gewässer
oder andere empfindliche Umweltbereiche gelangen lassen.
NFPA-BEWERTUNGSSYSTEM HMISBEWERTUNGSSYSTEM
KENNZEICHNUNGSSYSTEM FÜR GEFAHRSTOFFE
Entflammbarkeit
GEFAHR FÜR DIE GESUNDHEIT (BLAU)
0
GEFAHR DER ENTFLAMMBARKEIT
(ROT)
0
Gesundheit
Reaktionsfähigkeit
PHYSISCHE GEFAHR (GELB) 0
SCHUTZAUSRÜSTUNG
AUGEN ATEMWEGE HÄNDE KÖRPER
Andere
Siehe
Abschn. 8
Siehe
Abschn.
8
Bei routinemäßigen industriellen Gebrauch und
Handhabungsanwendungen
Gefahrenskala: 0 = Minimal 1 = Leicht 2 = Moderat 3 = Ernst 4 = Schwer* = Chronische Gefahr
ABSCHNITT 6 - MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1 PERSÖNLICHE VORKEHRUNGEN, SCHUTZAUSRÜSTUNGEN UND NOTFALLVERFAHREN:
Alle Zündquellen absperren. Fackeln, Rauchen oder Flammen sind im Gefahrenbereich verboten. Staub nicht
einatmen. Entsprechende Lüftung sicherstellen. Geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Personal in sichere Bereiche evakuieren.
6.2 UMWELTVORKEHRUNGEN:
Nicht zutreffend.
6.3 REAKTION AUF VERSCHÜTTUNGEN UND LECKS:
Verschüttung aufnehmen, wenn gefahrlos möglich. Mit einem absorbierenden Material aufnehmen und zur Entsorgung in
geeigneten Behälter geben. Entsprechend der geltenden staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Vorschriften
entsorgen (siehe Abschnitt 13, Überlegungen zur Entsorgung).
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