Safety data sheet

SICHERHEITSDATENBLATT
Erdfarben™ Terrain Farben – Steingrau, Schiefer grau, Schwarz, Umbra, Gebrannte Umbra,
Grüne Vorst, Masse Vorst
Juli 2016 Seite 7 von 8 www.bachmann.co.uk
INTERNATIONAL MARITIME ORGANIZATION (IMO):
Dieses Produkt gilt nach der International Maritime Organization nicht als Gefahrstoff.
EUROPÄISCHES ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER
AUF DER STRASSE (ADR):
Dieses Produkt gilt nach der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa als Gefahrstoff.
ABSCHNITT 15 - REGULATORISCHE INFORMATIONEN
15.1 SICHERHEIT, GESUNDHEIT UND UMWELTVORSCHRIFTEN, DIE FÜR DIE SUBSTANZ ODER DAS GEMISCH
SPEZIFISCH SIND:
VORSCHRIFTEN IN DEN USA:
MELDEANFORDERUNGEN NACH SARA Dieses Produkt unterliegt nicht den Meldeanforderungen der Abschnitte
302, 304 und 313 von Titel III des Superfund Amendments and Reauthorization Act. Keine
TSCA: Alle Bestandteile in diesem Produkt sind im Stoffinventar nach dem US Toxic Substances Control Act (TSCA)
gelistet.
SARA 311/312:
Gesundheit
akut:
Nein Gesundheit
chronisch:
Nein Brand:
Nein Reaktionsfähigkeit:
Nein
SCHWELLENPLANUNGSMENGE NACH U.S. SARA: Es gibt keine spezifischen Schwellenplanungsmengen für
dieses Produkt. Es gilt möglicherweise der nationale standardmäßige Schwellenwert für die Vorlage eines
Sicherheitsdatenblatts und die Inventarmeldepflicht von 10.000 lbs (4.540 kg) gemäß 40 CFR 370.20.
MELDEPFLICHTIGE MENGE NACH U.S. CERCLA: Keine
GESETZ ZU SICHEREM TRINKWASSER UND GIFTSTOFFEN IN KALIFORNIEN (PROPOSITION 65): Ruß wird
unter California Proposition geregelt 65 nur dann, wenn in der Form von " in der Luft befindlich, ungebundene
Partikel in alveolengängigen Größe". Dieses Produkt enthält keine Ruß in Form von "in der Luft befindlich,
ungebundene Partikel in alveolengängigen Größe". Die geringe Menge an Ruß in diesem Produkt in einer
Produktmatrix gebunden, die speziell von der Proposition 65 Liste ausgeschlossen. Daher sind die Anforderungen
von Proposition 65 nicht auf dieses Produkt anzuwenden.
Chemischer Name CAS-Nr California Prop. 65
Kohlenschwarz 1333-86-4 Karzinogen
15.2 KANADISCHE VORSCHRIFTEN:
KANADISCHER DSL/NDSLINVENTARSTATUS: Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf dem DSL-Inventar
KANADISCHES UMWELTSCHUTZGESETZ (CEPA) LISTEN DER PRIORITÄTSSTOFFE: Kein Bestandteil dieses
Produkts ist auf den Listen mit Substanzen erster Priorität von CEPA enthalten.
KANADISCHE WHMIS-KLASSIFIZIERUNG UND SYMBOLE: Dieses Produkt wird nach den 2015 WHMIS-Vorschriften
für kontrollierte Produkte von 2015 eingestuft.
15.3 INFORMATIONEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT:
EU-ETIKETTIERUNG UND -EINSTUFUNG:
Einstufung des Gemischs gemäß Vorschrift (EC) Nr. 1272/2008. Detailangaben siehe Abschnitt 2.
15.4 AUSTRALISCHE INFORMATIONEN FÜR DAS PRODUKT:
INVENTAR MIT CHEMISCHEN STOFFEN IN AUSTRALIEN (AICS): Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf dem
AICS aufgeführt.
STANDARD FÜR UNIFORM SCHEDULING OF DRUGS AND POISONS: Nicht zutreffend.
15.5 JAPANISCHE INFORMATIONEN FÜR DAS PRODUKT:
STATUS NACH DEM JAPANISCHEN MINISTERIUM FÜR INTERNATIONALEN HANDEL UND INDUSTRIE (MITI):
Die Bestandteile dieses Produkts sind nicht als chemische Stoffe spezifiziert nach Klasse I, chemische Stoffe
spezifiziert nach Klasse II oder den benannten chemischen Stoffen von der japanischen MITI gelistet.
15.6 INTERNATIONALE STOFFINVENTARE:
Die Liste der Bestandteile, die einzelnen Länderinventaren mit chemischen Stoffen enthalten sind, ist wie folgt:
Asien-Pazifik: Gelistet
Inventar mit chemischen Stoffen in Australien (AICS): Gelistet
Liste existierender Stoffe in Korea (ECL): Gelistet
Nationales Inventar mit vorhandenen Stoffen in Japan (ENCS): Gelistet