Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 29.09.2016 überarbeitet am: 29.09.2016
Handelsname:
WUNDER-BAUM Lavendel Tree
(Fortsetzung von Seite 8)
43.1.9
Produkt in Gebinden mit einer maximalen Nettomenge
von 5 L/kg transportiert wird. Die allgemeinen
Vorschriften der IATA für Verpackungen sind
einzuhalten.
ADR
Begrenzte Menge (LQ)
5 kg
Freigestellte Mengen (EQ)
Code: E1
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 g
Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 1000 g
Beförderungskategorie
3
Tunnelbeschränkungscode
E
IMDG
Limited quantities (LQ)
5 kg
Excepted quantities (EQ)
Code: E1
Maximum net quantity per inner packaging: 30 g
Maximum net quantity per outer packaging: 1000 g
UN "Model Regulation":
UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST,
N.A.G. (DIPENTEN, BENZYLBENZOATE), 9, III
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse
200 t
Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse
500 t
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
I 0,3
NK 1,4
Wassergefährdungsklasse:
WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Hinweis auf Änderungen:
ABSCHNITT 2, ABSCHNITT 3: Aktualisierung der Einstufungs- und Kennzeichnungsinformation des Produktes
aufgrund von:
- Änderungen der Produktzusammensetzung
- Aktualisierung der Einstufung der Inhaltsstoffe gemäß der neusten Version des IFRA-Handbuchs zur
Kennzeichnung / Anhang VI der CLP-Verordnung
ABSCHNITT 4: Geringfügige Änderungen (Wortlaut, Format)
ABSCHNITT 7: Aktualisierung des Inhalts basierend auf neu verfügbaren Informationen
ABSCHNITT 11:
- Geringfügige Änderungen (Wortlaut, Format)
(Fortsetzung auf Seite 10)
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