Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 03.10.2016 überarbeitet am: 03.10.2016
Handelsname:
WUNDER-BAUM Citrus Flames Tree
(Fortsetzung von Seite 4)
43.1.9
128-37-0 Butyl-hydroxy-toluol
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 10 E mg/m³
4 (II);DFG, Y, 11
106-24-1 Geraniol
MAK (Deutschland) Dampf und Aerosol; vgl.Abschn.IV
60-12-8 Phenylethylalkohol
MAK (Deutschland) vgl.Abschn.IIb und Xc, Dampf und Aerosol
123-92-2 Isopentylacetat
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 270 mg/m³, 50 ml/m³
1(I);DFG, EU
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 540 mg/m³, 100 ml/m³
Langzeitwert: 270 mg/m³, 50 ml/m³
628-63-7 Pentylacetat
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 270 mg/m³, 50 ml/m³
1(I);DFG, EU, Y
IOELV (Europäische Union) Kurzzeitwert: 540 mg/m³, 100 ml/m³
Langzeitwert: 270 mg/m³, 50 ml/m³
93-08-3 2-Acetonaphthon
MAK (Deutschland) vgl.Abschn.III;Pyrolyseprod. aus org. Material
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz:
Nicht erforderlich.
Handschutz:
Es sind keine Handschuhe erforderlich, wenn das Produkt wie vorgesehen verwendet wird.
Im Falle von längerem Kontakt mit der Haut Schutzhandschuhe tragen.
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein (EN374).
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz:
Nicht erforderlich.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form:
Fest
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE