Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 13.06.2023 überarbeitet am: 12.06.2023Versionsnummer 1
Handelsname:
Xavax Reinigungstabletten für Kaffeevollautomaten 10 Stück (á 2,5g)
(Fortsetzung von Seite 6)
56.0.2
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Zustandsänderung
·
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht anwendbar.
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Angaben über physikalische Gefahrenklassen
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Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit
Explosivstoff
entfällt
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Entzündbare Gase
entfällt
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Aerosole
entfällt
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Oxidierende Gase
entfällt
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Gase unter Druck
entfällt
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Entzündbare Flüssigkeiten
entfällt
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Entzündbare Feststoffe
entfällt
·
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische
entfällt
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Pyrophore Flüssigkeiten
entfällt
·
Pyrophore Feststoffe
entfällt
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Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
entfällt
·
Stoffe und Gemische, die in Kontakt mit Wasser
entzündbare Gase entwickeln
entfällt
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Oxidierende Flüssigkeiten
entfällt
·
Oxidierende Feststoffe
entfällt
·
Organische Peroxide
entfällt
·
Gegenüber Metallen korrosiv wirkende Stoffe
und Gemische
entfällt
·
Desensibilisierte Stoffe/Gemische und
Erzeugnisse mit Explosivstoff
entfällt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Reaktionen mit starken Säuren und Alkalien.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Siehe Kapitel 5.
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Weitere Angaben:
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
15630-89-4 Dinatriumcarbonat, Verbindung mit Hydrogen-peroxid (2:3)
Oral LD50 1.034-2.000 mg/kg (rat)
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Siehe Kapitel 2.
Verursacht Hautreizungen.
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Schwere Augenschädigung/-reizung
Siehe Kapitel 2.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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