Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 24.05.2023 überarbeitet am: 24.05.2023Versionsnummer 1
Handelsname:
Xavax Reiniger für Milchsysteme (500 ml)
(Fortsetzung von Seite 7)
56.0.2
Es liegen uns zur Zeit keine ökotoxikologischen Bewertungen vor.
Das in dieser Zubereitung enthaltene Tensid erfüllt (Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen) die
Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt
sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur
diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): deutlich wassergefährdend
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Ungereinigte Verpackungen:
·
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
·
Empfohlenes Reinigungsmittel:
Siehe Kapitel 6.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer
·
ADR, IMDG, IATA
entfällt
·
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
·
ADR, IMDG, IATA
entfällt
·
14.3 Transportgefahrenklassen
·
ADR, ADN, IMDG, IATA
·
Klasse
entfällt
·
14.4 Verpackungsgruppe
·
ADR, IMDG, IATA
entfällt
·
14.5 Umweltgefahren:
Nicht anwendbar.
·
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Nicht anwendbar.
·
14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg
gemäß IMO-Instrumenten
Nicht anwendbar.
·
Transport/weitere Angaben:
Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen.
·
UN "Model Regulation":
entfällt
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
·
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften
für den Stoff oder das Gemisch
·
Richtlinie 2012/18/EU
·
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
·
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Beschränkungsbedingungen: 3
(Fortsetzung auf Seite 9)
D