Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG (REACH),453/2010/EG, 2015/830/EU
Kühlschrank- und Ersatzfilter Durafresh
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Erstellt am: 30.01.2015
Revision: 10.12.2019
Version: 3 (a ersetzen 2)
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CHEMETER-REL létrehozott dokumentum (www.chemeter.com)
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr. 1357/2014):
HP14 ökotoxisch
Abfallmanagement (Entsorgung und Bewertung):
Den autorisierten Abfallentsorger hinsichtlich der Bewertungs- und Entsorgungsvorgänge gemäß Anhang 1 und Anhang 2
(Richtlinie 2008/98/EG). Gemäß den Codes 15 01 (2014/955/EG) ist in dem Fall, dass der Behälter in direktem Kontakt mit dem
Produkt war, dieser auf die gleiche Weise wie das Produkt selbst zu behandeln, ansonsten so, als gäbe es keine gefährlichen
Rückstände. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Siehe Abschnitt 6.2.
Verfügungen hinsichtlich der Abfallentsorgung:
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die gemeinschaftlichen oder staatlichen Vorschriften
hinsichtlich der Abfallverwertung einzuhalten.
Gemeinschaftliche Gesetzgebung: Richtlinie 2008/98/EG, 2014/955/EG, Verordnung (EU) Nr. 1357/2014
Nationalen Bestimmungen: Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts. Vom 24. Februar 2012.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
Nicht zutreffend
12.6
Andere schädliche Wirkungen:
Nicht beschrieben
Beförderung gefährlicher Güter:
Gemäß ADR 2015, RID 2015:
Identifizierung
Akute Toxizität
Art
Gattung
Natriumpermanganat
CAS: 10101-50-5
EC: 233-251-1
CL50
0,47 mg/L (96 h)
Poecilia reticulada
Fisch
EC50
Nicht relevant
EC50
Nicht relevant
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit:
Nicht verfügbar
12.3
Bioakkumulationspotenzial:
Nicht verfügbar
12.4
Mobilität im Boden:
Nicht verfügbar
Code
Beschreibung
Abfalltyp (Verordnung (EU) Nr.
1357/2014)
Es ist nicht möglich, einen bestimmten Code zuzuweisen, da es von der Verwendung, für die der
Benutzer sie bestimmt hat, abhängt
Gefährlich
ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN (fortlaufend)
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT