Building permit information
Stand 10/2018 
§ 62 (1) , 1 Gebäude (f) 
Garagen einer Brutto – Grundfläche bis zu 50m² mittleren Wandhöhe bis zu 3,2 m 
Sachsen 
Verfahrensfrei sind: 
Laut Landesbauordnung von Sachsen 
§ 63a , 1 Gebäude (b) 
Garagen und Carports, die eine Gesamtnutzfläche von bis zu 40 m² haben, die einem Wohngebäude 
dienen und nicht im Außenbereich liegen. 
Sachsen Anhalt 
Verfahrensfrei sind: 
Laut Landesbauordnung von Sachsen Anhalt  
§ 61 (1) Punkt 2 
Gebäude nach Gebäudeklassen 1 und 2 (Carport fällt darunter) sind verfahrensfrei, wenn sie im 
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. 
Thüringen 
Verfahrensfrei sind: 
Laut Landesbauordnung von Thüringen 
§ 63  
Garagen bis 40 m² 
Schleswig Holstein 
Verfahrensfrei sind: 
Laut überarbeiteter Landesbauordnung von Schleswig Holstein  
Garagen 
Und nach § 69 (1) 1.a 
Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze darf max. 9 m betragen 




