Certifications 2

GS Yuasa Battery Europe Ltd.
SICHERHEITSDATENBLATT
In Übereinstimmung mit REACH Verordnung EC No. 453/2010
Dokument:
SDS 01
Ausgabe Nr:
16
Ausstellungs
datum:
11/03/2019
Seite:
9 von 12
Ausdruck unterliegt keinem Änderungsdienst und dient nur als Referenz..
Ökotoxizität:
H-Satz 400 & 410
Bleimetall in fester Form ist aufgrund seiner geringen Löslichkeit und
schnellen Entfernung aus der Wassersäule nicht als
wassergefährdend einzustufen. Anorganische Bleiverbindungen
gelten in der Umwelt als akut toxisch und stellen auch eine
langfristige Gefahr für Wasserorganismen dar.
Auswirkungen auf die aquatische
Umwelt:
Toxizität für Fische: 96 h LC 50 > 100 mg/l
Toxizität für Daphnien: 48 h EC 50 > 100 mg/l
Toxizität für Algen: 72 h IC 50 > 10 mg/l
12.3
Batterie-Elektrolyt:
Ökotoxizität:
Zur Vermeidung von Schäden im Abwassersystem muss die Säure vor
der Entsorgung mit Soda, Natron oder Natriumkarbonat neutralisiert
werden.
Ökologischer Schaden ist durch eine Veränderung des pH-Wertes
möglich. Die Elektrolytlösung reagiert mit Wasser und organischen
Stoffen und verursacht Schäden an Flora und Fauna.
Der Elektrolyt kann ebenfalls Bleibestandteile enthalten, die giftig für
die aquatische Umwelt sind.
Persistenz und Abbaubarkeit:
Bleibt auf unbegrenzte Zeit als Sulfat in der Umwelt erhalten.
12.4
Gehäusematerial:
Informationen zur Beseitigung:
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Verbleib und Verhalten in der
Umwelt:
Aufgrund der Beständigkeit des Produkts und seiner Wasserunlöslichkeit
ist es allem Anschein nach nicht bioverfügbar.
12.5
Separatormaterial:
Keine Daten verfügbar: wasserunlöslich
Eine Gefahr für die Umwelt ist nicht bekannt.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Bestandteile
13.1
VRLA-Batterien
Europa:
Ausgediente (gebrauchte) VRLA-Batterien unterliegen den
Anforderungen der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und
Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Ausgediente
(gebrauchte) VRLA-Batterien MÜSSEN am Ende der Lebensdauer
zwecks Recycling an einen zugelassenen Vertragspartner gegeben
werden.
Die EU-Richtlinie WEEE 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
findet Anwendung. Ausgediente (gebrauchte) VRLA-Batterien MÜSSEN
am Ende der Lebensdauer aus den Elektro- und Elektronikgeräten
entfernt werden.
Weltweit:
VRLA-Batterien enthalten umweltschädliche anorganische
Bleiverbindungen und Schwefelsäure.
Ausgediente (gebrauchte) Batterien müssen auf umweltfreundliche
Weise und in Übereinstimmung mit lokalen und landesspezifischen
Gesetzen und Regelungen entsorgt werden.
VRLA-Batterien dürfen zu Entsorgungszwecken nicht zerlegt oder
verbrannt werden.
Am Ende ihrer Lebensdauer können VRLA-Batterien immer noch
elektrisch aktiv sein und große Mengen elektrischer Energie enthalten.
Der sicheren Handhabung muss dieselbe Sorgfalt und Aufmerksamkeit
geschenkt werden wie bei neuen Batterien. Es ist insbesondere darauf
zu achten, dass es nicht zu einem Kurzschluss an den Batteriepolen
kommt.
13.2
Plattengitter und
Aktives Material:
Europa
Weltweit
Metallisches Blei und Aktives Material (Bleioxide) müssen recycelt
werden.
Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der Europäischen
Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG erfolgen.
13.3
Batterie-Elektrolyt:
Europa
Die Entsorgung muss in Übereinstimmung mit der Abfallrahmenrichtlinie
2008/98/EG über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht erfolgen.
Weltweit
Die Entsorgung muss gemäß der örtlichen, staatlichen oder nationalen
Gesetzgebung erfolgen.
Allgemein
Bei dem Batterieelektrolyten handelt es sich um verdünnte
Schwefelsäure, deren Konzentration vom Ladezustand der Batterien