Safety data sheet Article 21731408

Sicherheitsdatenblatt SDB Nr.: 02-DE
gemäβ Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sowie (EU) Nr. 2015/830
Austellungsdatum: 1.11.2014 Version Nr.: 2.0 CLP_de
Überarbeitet am: 1.6.2017
Ersetzt Fassung 1.0 CLP_de vom -1.11.2014
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ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1 Produktidentifikator
11_ POLYBLEND S
02_TS Standard
03_TS Gres
04_TS Flex
09_TS Flex PLUS
54_EXCELBOND
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Folgende Angaben sind aus dem Sicherheitsdatenblatt des Hauptrohstoffes Zements übernommen. Wir haben nur Kategorien der Prozesse
benutzt, die für die Verwendung des von uns gelieferten Gemischs relevant sind.
PROC
Identifizierte Verwendungen
Herstellung/
Formulierung
von
Gewerbliche/
Industrielle
Verwendung von
hydraulischen Bindemitteln und
Baustoffen
PROC5
Mischen oder Vermengen in Chargenverfahren zur Formulierung von
Gemischen und Erzeugnissen (mehrfacher und/oder erheblicher Kontakt)
X
X
PROC7
Industrielles Sprühen
X
PROC10
Auftragen durch Rollen oder Streichen
X
PROC19
Handmischen mit engem Kontakt und nur persönlicher Schutzausrüstung
X
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.3.1 Person, die für Einführung in Verkehr im Mitgliedstaat EU zuständig ist
Bezeichnung: EXCEL MIX CZ, s.r.o.
Adresse: Palackého 664, 281 01 Velim, CZ
IČO: 276 07 020
Tel.: +420 321 762 154
Fax: +420 321 762 156
E-Mail: prodej@excelmix.cz
1.3.2 E-Mail-Adresse einer sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
prodej@excelmix.cz
1.4 Notrufnummer
Informationszentrale gegen Vergiftungen; Zentrum für Kinderheilkunde - Universitätsklinikum Bonn; Adenauerallee 119, D-53113
Bonn
Notruf: +49-228-19 24 0; Fax: +49-228-28 7-3 32 78 / +49-228-28 7-3 33 14; Email: gizbn@ukb.uni-bonn.de.
ABSCHNITT 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1.1 Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Hautreizend. 2 H315 Verursacht Hautreizungen
Schwere Augenschädigung / -reizung1 H318 Verursacht schwere Augenschäden
Sensibilisierung der Haut. 1B H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen
Spezifische Zielorgan-Toxizität (STOT) -einmalige Exposition H335 Kann die Atemwege reizen
Anmerkung zur Einstufung: Die Einstufung für Reizung, schwere Augenschädigung / -reizung und Sensibilisierung der Haut erfolgte
aufgrund des Konzepts der Additivität (allgemeine Konzentrationsgrenzwerte).
Für die Einstufung für die spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (STOT SE) wurde das Prinzip der vorläufigen
Vorsichtigkeit auch im Falle der Konzentration der Bestandteile angewandt, eingestuft als STOT SE 3 niedriger als 20% (siehe
3.8.3.4.5 CLP-Verordnung).
2.1.2 Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen
keine
2.1.3 Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit
Reizt die Atemwege und die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Zementstaub kann die Atemwege reizen. Wenn Zement mit Wasser in Kontakt kommt oder Zement feucht wird, entsteht eine stark
alkalische Lösung. Aufgrund der hohen Alkalität kann feuchter Zement Haut-und Augenreizungen hervorrufen.

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