Users Guide

Ausgabe
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Ausgabe
In diesem Abschnitt sind die Funktionen beschrieben, die Sie auf dem Bildschirm [Ausgabe]
auswählen können. In den folgenden Abschnitten finden Sie Hinweise zu den einzelnen
Funktionen.
Seitenaufdruck (Erstellen von zweiseitigen Kopien)............................................................. 111
Broschüre (Erstellen einer Broschüre).................................................................................... 112
Deckblätter (Anfügen von Deckblättern an Kopien)............................................................ 115
Mehrfachnutzen (Kopieren mehrerer Seiten auf ein Blatt).................................................. 116
Poster (Erstellen von vergrößerten Kopien über mehrere Blätter) ....................................... 118
Bildwiederholung (Erstellen von mehreren Kopien auf einem Blatt Papier)....................... 119
Textfelder (Hinzufügen eines Textbausteins/eines Datums/von Seitenzahlen zu Kopien)120
Aufdruck (Drucken von laufenden Nummern in den Kopiehintergrund)........................... 127
Falzen (Ausgabe von doppelt gefalztem Papier) ................................................................... 129
Festwert-Bildwiederholung (Erstellen von mehreren Kopien auf einem Blatt) .................. 130
Klarsichtfolienoptionen (Einfügen von leeren Blättern zwischen Klarsichtfolien) ............. 131
Ausgabe (Angeben der Fertigstellungsoptionen) .................................................................. 132
Ausweiskopie (Kopieren von beiden Seiten eines Ausweises) .............................................. 136
1
Wählen Sie [Kopieren] auf dem Bildschirm
[Startseite] aus.
2
Wählen Sie eine Funktion auf dem Bildschirm
[Ausgabe] aus.
HINWEIS Wählen Sie [ ] aus, um zum vorherigen
Bildschirm zurückzukehren, oder [ ], um zum
nächsten Bildschirm zu wechseln.
Seitenaufdruck (Erstellen von zweiseitigen Kopien)
Diese Funktion entspricht der Funktion [Seitenaufdruck] auf dem Bildschirm [Layout]. Weitere
Informationen finden Sie unter „Seitenaufdruck (Erstellen von 2-seitig bedruckten Kopien)“ (P.97).